Wir fordern: Faire Bildungs-Chancen für Hamburgs Schülerinnen und Schüler an Schulen in Freier Trägerschaft
Refinanzierung der Gebäudekosten
Wir fordern, dass Schulen in freier Trägerschaft, die einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 85% der staatlichen Schülerjahreskosten haben, diesen Anspruch auch in Bezug auf die Gebäudekosten geltend machen können.
Die Mietkosten sind seit 2002 auf 7 €/qm festgeschrieben, obwohl die realen Mieten drastisch gestiegen sind. Je nach Schulform beträgt die Refinanzierung der Gebäudekosten derzeit zwischen 56% und 75% der staatlichen Kosten. Wir fordern, dass auch Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen staatlich mitfinanziert werden.
Freie Schulwahl in der Metropolregion Hamburg
Wir fordern die Landesregierungen von Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf, Vereinbarungen für einen länderübergreifenden Schulbesuch in einem Staatsvertrag zu verankern, bei dem die Schülerkostensätze nach dem Standortprinzip zugrunde gelegt sind.
Hamburg als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum einer Metropolregion braucht eine länderübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Bildung, Betreuung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung.
Im Detail:
Politische Forderungen der AGFS Hamburg
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Anpassung der staatlichen Refinanzierung
„Die in der Hamburger Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen freien Schulträger Katholischer Schulverband Hamburg, Stiftung Das Rauhe Haus, Evangelische Stiftung Alsterdorf, Freie Christliche Bekenntnisschulen, Rudolf Steiner Schulen sowie Schulen im Verband Deutscher Privatschulen (VDP) vertreten insgesamt 18.880 Schülerinnen und Schüler und somit 10 % der gesamten Hamburger Schülerschaft. Ersatzschulen sind ein vom Staat erwünschtes Angebot, eine von der Verfassung geschützte und gewollte Bildungsalternative. Die freien Schulen wirken bei der Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben in unserer Stadt ganz maßgeblich und eigenverantwortlich mit – so, wie es das Hamburgische Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft vorsieht. Die Unterstützung freier Schulen ist somit ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Grundauftrages, sichert Familien eine bildungspolitische Alternative und ermöglicht allen Hamburger Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen.
Gemäß dem Hamburgischen Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft beträgt die Finanzhilfe seit dem Jahr 2011 für die Ersatzschulen 85 % der staatlichen Schülerjahreskosten. Dies gilt grundsätzlich für alle Kosten, die ein Schüler an staatlichen Schulen verursacht.
Doch leider sieht die Politik bis heute eine bedeutende Ausnahme vor: Bei den Gebäudekosten weicht die zuständige Schulbehörde von dieser Regelung ab. Statt 85 % der tatsächlichen, höheren Gebäudekosten des Staates werden hier 85 % der seit 2002 angesetzten fiktiven Miete in Höhe von 7 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche für einen Schüler angesetzt. Dies führt seit jeher zu einer deutlichen Finanzierungslücke bei den freien Schulen, die sich in den letzten Jahren aufgrund der stetig steigenden Mieten und Baukosten noch vergrößert hat. So stiegen allein die Mieten zwischen 2009 und 2013 jährlich um rund 5% auf heute durchschnittlich 11,22 Euro pro Quadratmeter. Auf eine Anpassung der staatlichen Refinanzierung warten die freien Schulen jedoch bis heute vergebens. Diese Benachteiligung der freien Schulen droht existenzbedrohenden Charakter anzunehmen, da die Behörde gleichzeitig massiv in ihre staatlichen Schulen investiert. So war in einer Pressemitteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 27. August 2014 zu lesen: „Im Jahr 2013 verzeichnete der Schulbau in Hamburg einen bislang unerreichten Rekord: Für Neubau, Sanierung und Instandhaltung der staatlichen Hamburger Schulen wurden insgesamt 320 Mio. Euro ausgegeben. Das erklärt Senator Rabe anlässlich der heutigen Bürgerschafts-Debatte über den Schulbau. Rabe weiter: „Wir haben die Ausgaben für den Schulbau dramatisch gesteigert. Denn schöne und moderne Schulen sind ein wichtiger Beitrag für eine bessere Schulbildung. Deshalb wollen wir den jahrzehntelangen Verfall der Hamburger Schulen stoppen und an vielen Standorten dringend benötigte, zusätzliche Schulgebäude errichten.“
Obwohl die freien allgemeinbildenden Schulen 10 % aller Schülerinnen und Schüler betreuen, erhalten sie aus diesem Investitionstopf keine Mittel. Die fixe und seit 2002 unveränderte Miete von 7 Euro pro m² ist jedoch unzureichend, um neben Instandhaltungsaufwendungen auch nur annähernd ein vergleichbares Modernisierungsprogramm zu finanzieren. Dies wird auch deutlich, vergleicht man die im Haushaltplan 2015 der Freien Hansestadt Hamburg angegebenen Mittel für Gebäude mit den Mitteln, die freie Schulen erhalten. Die Refinanzierung bei den Gebäudekosten beträgt je nach Schulform nur zwischen 56 % und 75 % anstatt 85 %. Wir sehen darin eine deutliche Benachteiligung der freien Schulen!
Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Hamburg (AGFS) fordert daher schnellstmöglich eine grundlegende Veränderung zugunsten der Schülerinnen und Schüler an den freien Schulen. Kinder und Jugendliche an Hamburgs staatlich anerkannten Ersatzschulen dürfen kein bildungspolitisches Sparmodell bleiben! Es gilt, endlich faire Bildungs-Chancen für alle Kinder und Jugendlichen in der Hansestadt zu ermöglichen.
Schulen in freier Trägerschaft sind keine Beigabe des staatlichen Schulwesens, sondern Garanten von Wahlmöglichkeit, von Vielfalt, Wettbewerb und Anreiz. Und das gilt es gerade auch von Seiten der Politik zu stärken.“
Volker Reitstätter Sprecher der AGFS Hamburg Geschäftsführer des Katholischen Schulverbandes Hamburg
2. Refinanzierung der Gebäudekosten
Refinanzierung der Gebäudekosten für Schulen in freier Trägerschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg
Gemäß §15 des HmbSfTG betragen die Schülerkostensätze für allgemeine Ersatzschulen seit dem Jahr 2011 85 v. H. der Schülerjahreskosten. Dies gilt grundsätzlich für alle Kosten, die ein Schüler an staatlichen Schulen verursacht – mit Ausnahme der Gebäudekosten. Statt 85 % der tatsächlichen Gebäudekosten die der Staat aufwendet (und die im Rahmen der Schuloffensive auf über 300 Mio. Euro pro Jahr angestiegen sind) erhalten alle Schulen in freier Trägerschaft seit 2002 eine unveränderte feste Nettomiete i.H.v. 7 Euro pro qm Nutzfläche (die Nutzfläche ist hierbei pauschal mit 82 % des staatlichen Musterraumflächenprogramms angesetzt). Dies führt zu einer deutlichen Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft. Die folgende Aufstellung macht dies deutlich:
Die Schulgebäudekosten der Freien und Hansestadt Hamburg betragen laut Haushaltsplan 2014 bei Schulbau Hamburg für Grund- und Stadtteilschulen sowie für Gymnasien (ohne Sonderschulen):
Nimmt man die tatsächlichen Kosten pro Schulform laut Ergebnisplänen der Produktgruppen für das Jahr 2015 so ergibt sich pro Schulform eine Unterfinanzierung zwischen 350 € und 978 € pro Schüler und Jahr:
Fazit:
Anstatt 85 % erhalten die Schulen in freier Trägerschaft lediglich zwischen 56 % und 75 % (je nach Schulform) der Gebäudekosten, die an staatlichen Schulen anfallen. Damit wird ein Großteil der notwendigen Investitionen und Sanierungen in Schulen auf die Schultern der Eltern und den Schulträger verteilt, obwohl es anteilig (zu 85 %) vom Staat übernommen werden müsste. Die Mitglieder der AGFS plädieren deshalb für eine Anpassung der Nettomiete an einen marktgerechten Mietzins unter Beibehaltung der übrigen Systematik der Refinanzierung.
3. Freie Schulwahl in der Metropolregion Hamburg
Schule und Ausbildung ohne Grenzen – Freie Schulwahl in der Metropolregion Hamburg
„Das Recht auf freie Schulwahl und das Recht auf freie Berufswahl und freie Wahl der Ausbildungs- stätte dürfen nicht an der Landesgrenze enden.“, so Andreas Haase von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft freier Schulen (AGFS).
4860 Schüler aus Schleswig-Holstein besuchten im letzten Schuljahr (2014/15) allgemein bildende Schulen in Hamburg. An den freien allgemein bildenden Schulen sind sie für den Hamburger Senat aber nur Schüler zweiter Klasse. Ihr Schulbesuch wird vom Land nur in Höhe des niedrigeren Kieler Schülerkostensatzes gefördert, obwohl für den Unterricht in Hamburg die gleichen Kosten entstehen wie für Hamburger Schulkinder. Für länderübergreifende vollzeitschulische Ausbildungen an beruflichen Schulen bedeutete das Gastschulabkommen sogar nahezu vollständig das Aus. Ihre Finanzierung hat der Senat komplett eingestellt. Ohne das Geld vom Land aber reicht das rechtlich zulässige Schulgeld für einen kostendeckenden Unterricht nicht aus. So stehen z.B. an der Fachschule für Technik Schülerjahreskosten von 6.580,00 Euro maximal erlaubte Schulgeldeinnahmen von 2.400,00 Euro gegenüber.
Unerwartet viele Gastschüler aus fast allen Bundesländern, insbesondere Schleswig-Holstein und Niedersachen, besuchen aber nach wie vor staatliche berufliche Schulen in Hamburg. An den freien beruflichen Schulen gibt es wegen des Gastschulabkommens nahezu keine Gastschüler mehr. „Wir fordern für alle Schüler eine Schule ohne Grenzen.“, so Haase. „Das Aussperren von Schülern ist der Freien und Hansestadt Hamburg nicht würdig.“ Die in den Koalitionsverträgen beider Landes-regierungen angekündigte Neuverhandlung des Gastschulabkommens muss auch die Schüler beruflicher Schulen wieder berücksichtigen. Vergleichbare Staatsverträge sollte der Senat auch mit anderen Bundesländern schließen.
Hintergrund:
Das sogenannte „Gastschulabkommen“ regelt seit vielen Jahren den grenzüberschreitenden Schulbesuch zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Nach der Kündigung des Abkommens durch den Hamburger Senat 2009 gilt seit 2011 die jetzige Regelung: für beide Länder hat der Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler im eigenen Land grundsätzlich Vorrang. Ausnahmen gelten nur bei besonderer persönlicher Härte: Kinder aus Familien, die im Hamburger Umland von einem in das andere Land umzögen, können ihren Schulbesuch dort fortsetzen, wo sie ursprünglich eingeschult worden sind. Zugleich können alle Schüler, deren Schulverhältnis bis Ende 2010 begründet war, ihren Schulbesuch fortsetzen. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft freier Schulen fordert die freie Schulwahl für alle Schülerinnen und Schüler in allen Schulformen an staatlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft.