Positionspapier der AGFS Hamburg zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg
Nach dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) beläuft sich die Finanzhilfe für genehmigte Ersatzschulen auf 85% der Kosten für einen Schüler der entsprechenden staatlichen Schule (Schülerjahreskosten, SJK).
Wie die Kosten eines staatlichen Schülers berechnet werden, ist in dem Gesetz nicht näher geregelt. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ermittelt diese Kosten seit Geltung der Finanzhilfevorschrift in der Weise, dass nur die Kosten eines staatlichen Schülers am Standort der Schule in die Berechnung einbezogen werden. Kosten der Schulverwaltung, insb. sämtliche Kosten der Behörde selbst, werden in die Kostenermittlung nicht einbezogen. Die entsprechenden Kosten der freien Träger werden also nicht refinanziert.
Der zentrale Kritikpunkt der AGFS an der Kostenermittlung betrifft den Ansatz für die Gebäudekosten bei der Ermittlung der SJK:
Aufgrund der kameralistischen Haushaltführung waren bei Inkrafttreten des Gesetzes nur die Ausgaben für die Bewirtschaftung und Instandhaltung im Haushaltsplan enthalten. Laufende Kosten die den Investitionen entsprechen (Absetzung für Abnutzung, Kapitalkosten, Zinsen) enthielt der Haushaltsplan nicht. Die AGFS und die BSB haben sich daher seinerzeit auf den Ansatz einer fiktiven Miete für Schulgebäude verständigt. Diese fiktive Miete sollte so lange gelten, bis sich aus der seinerzeit geplanten Einführung eines Gebäudemanagements laufende Gebäudekosten ergeben würden.
Inzwischen wurden die Schulgebäude in den Landesbetrieb Schulbau Hamburg eingebracht, die BSB zahlt an Schulbau Hamburg laufende Mieten und weist diese Mietzahlung in den Haushaltsplänen aus. Statt nun diese tatsächlich an Schulbau Hamburg gezahlte Miete der Berechnung der Schülerjahreskosten zugrunde zu legen, werden diese nach wie vor mit der seit 15 Jahren nahezu unveränderten fiktiven Miete berechnet.
Die in den aktuellen Haushaltsplänen ausgewiesenen laufenden Kosten für „Mieten, Pachten, und Erbbauzinsen“ stellen sich im Vergleich zu der fiktiven Miete und den berücksichtigten Bewirtschaftungskosten wie folgt dar (Kosten je Schüler/Jahr):
Die BSB stellt sich also für die Finanzhilfe an Schulen in freier Trägerschaft auf den Standpunkt, dass sich die Gebäudekosten für einen Schüler an einer staatlichen Schule seit dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2017 nicht nennenswert verändert hätten, zum Teil sogar gesunken wären. Gleichzeitig weist sie in ihren Haushaltsplänen Kosten für Mieten, Pachten und Erbbauzinsen aus, die für die Grundschulen um € 938,48, für die Stadtteilschulen um € 611,87 und für die Gymnasien um € 626,84 über den Kosten je Schüler und Jahr liegen, die sie bei der Finanzhilfe berücksichtigt.
Bezieht man die gezahlte Finanzhilfe auf die tatsächlich im Haushaltsplan veranschlagten Kosten unter Einbeziehung der vollen Gebäudekosten, beträgt sie lediglich knapp 74% (Grundschüler) bzw. 78% (Stadtteilschüler oder Gymnasiast der Sekundarstufe I) der Kosten eines staatlichen Schülers am Standort Schule.
Hamburg lässt sich seine Schulen etwas kosten: Nachdem über lange Zeit kaum Geld in den Neubau und die Sanierung gesteckt worden war, hat die Hansestadt allein in den vergangenen sechs Jahren rund 1,3 Milliarden Euro in den Schulbau investiert. Noch einmal in etwa die gleiche Summe sind in den kommenden sechs Jahren eingeplant.
Von dem Instandhaltungsrückstau bei den Schulgebäuden sind die freien Träger genauso betroffen wie die staatlichen Schulen. Ihre Finanzhilfe orientierte sich auch in der Vergangenheit an den zu geringen Ausgaben für die Schulgebäude.
Ein weiteres Thema sind die Aufwendungen für Pensionsrückstellungen. Im Haushaltsplan wird dazu ausgeführt:
„Ein versicherungsmathematisches Gutachten hat einen höheren Zuführungsbedarf ergeben. Daher werden die Zuschläge für Versorgungsrückstellungen mit Wirkung ab Haushaltsjahr 2017 erhöht. Die Erhöhung ist für die Kernverwaltung und die Schulen nicht zahlungswirksam. Zur Information werden nachfolgend die Schülerjahreskosten dargestellt, die sich unter Verwendung der erhöhten Zuschläge ergeben:“ …
Die bei den jeweiligen Schulformen dann ausgewiesenen Kennzahlen incl. der Versorgungszuschläge liegen um 11 – 12% höher, als die der Finanzhilfe zugrunde gelegten ohne diese Zuschläge.
Ob diese Kosten für die Kernverwaltung und die Schulen zahlungswirksam sind, ist für die Frage, ob es sich um Kosten eines staatlichen Schülers handelt ohne Belang. Für den Begriff der „Kosten“ kommt es auf Zahlungsflüsse gerade nicht an (im Gegensatz zu „Ausgaben“).
Da die großen Schulträger ebenso wie die FHH beamtete Lehrkräfte beschäftigen, sind sie von den Anpassungsbedarfen bei den Versorgungsrückstellungen genauso betroffen wie die staatlichen Schulen. Die nicht berücksichtigten Gebäudekosten und Versorgungsrückstellungen belaufen sich auf etwa 1.300 – 1750 € je Schüler und Jahr (je nach Schulform und Schulstufe).
Unter Berücksichtigung der Gebäudekosten und der Versorgungsrückstellungen beträgt die
Finanzhilfe tatsächlich nicht 85% sondern etwa 65% der Kosten eines staatlichen Schülers.
Wohlgemerkt, nur bezogen auf die Kosten am Standort Schule.
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